ÖH-Geldtopf
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Richtlinie für den ÖH-Geldtopf für die Hochschulproteste (von ÖH Seite kopiert)
ÖH-Geldtopf für die Hochschul-Proteste
Die von der Bundesvertretung mehrheitlich beschlossene finanziel-le Unterstützung von € 100.000,- dient generell zur Versorgung aller tätigen Hochschul-Protestgruppen in Österreich. Dabei handelt es sich um öffentliche Gelder der Studierenden, welche die ÖH verwaltet und daher müssen verschiedenen gesetzlichen Auflagen erfüllt werden. So behält sich die Österreichische HochschülerIn-nenschaft aufgrund der persönlichen Haftbarkeit der FunktionärInnen von Gesetzes wegen vor, als letzte Entscheidungsinstanz was finanziert wird zu wirken.
Die finanzielle Unterstützung der österreichischen Protestgruppen wird nicht in Bargeldform durchgeführt, sondern ausschließlich in materieller Form: Nach eingelangter und von der ÖH zugestimmter Anfrage, zum Beispiel beim Kauf von Grundnahrungsmitteln, werden die dafür entstehenden Kosten von der ÖH-Bundesvertretung refundiert.
Vorgehen für die Inanspruchnahme des Protestfonds:
1) Konkrete Anfrage stellen an: wiref@oeh.ac.at. Diese muss enthalten: Ansprechperson für Rückfragen (Name, E-Mail, Te-lefonnummer); was in welcher Menge wofür bestellt/gekauft wird + Preis; (ggf. 3 Angebote (siehe unten.))
2) ÖH prüft Anfrage und gibt Antwort an Ansprechperson über Entscheidung
3) Plenum kauft entsprechende Sachen ein und schickt eine Refundierung (Formular unter: http://www.oeh.ac.at/fileadmin/user_upload/Wiref/Formulare/BV_ueberweisung.pdf) an die ÖH-Bundesvertretung. Die Refundierung muss vollständig ausgefüllt sein und alle Original-belege müssen bei liegen.
Eingebrachte Anfragen müssen von Gesetzes wegen die folgenden Gebarungsgrundsätze gemäß den Richtlinien der Kontrollkommission einhalten :
Wahrhaftigkeit (Richtigkeit): Die Gebarung muss gesetzmäßig erfolgen und sämtliche Vorgänge müssen ordnungsgemäß und vollständig dokumentiert werden.
Zweckmäßigkeit: Die Mittel sollen entsprechend dem Gesetzesauf-trag für die Vertretung der Interessen der Studierenden verwendet werden.
Sparsamkeit: Die zu Verfügung stehenden öffentlichen Gelder sind so sparsam wie möglich einzusetzen, um die Durchführung aller Aufgaben und Ziele zu gewährleisten. Das heißt auch, dass bei größeren Ausgaben (ab € 400) mindestens 3 Angebote eingeholt wer-den müssen.
Leichte Kontrollierbarkeit: Diese verlangt eine klare und über-sichtliche Darstellung der wirtschaftlichen Vorgänge. Dies bedeu-tet vor allem, dass ersichtlich sein muss wofür Geld ausgegeben wurde.
Nur Anfragen, die diesen Kriterien entsprechen, können bearbeitet werden.

